Mobilisierung statt Bodenverbrauch
Die Aktivierung von leerstehenden Gebäuden und die Mobilisierung von Bauland sind wichtige Maßnahmen, um den Bodenverbrauch zu reduzieren.
Die günstigste Fläche ist oft jene, die bereits erschlossen ist. Gemeinden, die Leerstände aktivieren und Bauland mobilisieren, stärken Ortskerne, sparen Infrastrukturkosten und reduzieren den Druck auf neue Flächeninanspruchnahme.
Leerstehende Gebäude und ungenutzte Bauplätze im Ortskern sind wertvolle Potenziale. Werden sie aktiviert, entstehen Wohnraum, kurze Wege und lebendige Ortszentren. So bleiben Nahversorgung, Grünräume und wichtige Treffpunkte für die Bevölkerung gut erreichbar.
Flächen entsiegeln, Lebensqualität steigern
Eine gezielte Nutzung bestehender Flächen stärkt das Ortsbild, belebt den Ortskern und schafft die Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung. Jede aktivierte Leerstandsimmobilie spart neue Flächeninanspruchnahme, nutzt bestehende Infrastruktur besser und trägt durch die Wiedernutzung bestehender Gebäude zu kommunalen Einnahmen sowie geringeren Folgekosten bei.
Die Nutzung vorhandener Potenziale verringert den Druck, neue Wohngebiete am Ortsrand zu erschließen und zusätzliche Flächen zu versiegeln. Dadurch bleiben wichtige Bodenfunktionen wie Wasserspeicherung und Kühlung erhalten. Mit Förderungen wie dem NÖ Bodenbonus können Gemeinden zudem versiegelte Flächen entsiegeln und die Aufenthaltsqualität sowie den Umweltzustand nachhaltig verbessern.
Leerstandsaktivierung starten
Gemeinden stehen heute vielseitige Instrumente und Förderungen zur Verfügung, um Leerstand zu aktivieren und Ortskerne weiterzuentwickeln, z.B. der kostenfreie NIKK Infrastrukturkostenkalkulator für Gemeinden und Planungsbüros zur Abschätzung langfristiger Infrastrukturkosten von Siedlungsentwicklungen.
Folgende Schritte unterstützen Gemeinden außerdem bei der Aktivierung von Leerständen und Baulücken:
- Leerstände und Baulandreserven erfassen, z.B. über die bundesweite Potentialflächenkarte oder mit Hilfe moderner Geoinformationssystemen (GIS)
- Eigentümerinnen und Eigentümer aktiv ansprechen, Interessenten vernetzen
- Prioritäre Objekte im Ortskern identifizieren und Bebauungsmöglichkeiten für Baulücken aufzeigen
- Nachnutzungskonzepte entwickeln und gemeinsame Perspektiven für den Ort erarbeiten, z. B. mit dem Workshop „Das Dorf der Zukunft„
- Förderungen und Beratungsangebote nutzen
- Erfolgsprojekte sichtbar machen, durch Infoveranstaltungen zur Nachahmung motivieren
Aus der Praxis: Südliches Weinviertel zeigt wie es geht
Im Südlichen Weinviertel verfolgen 13 Gemeinden einen klaren Weg gegen Leerstand und Baulandhortung:
- gemeinsame Strategie mehrerer Gemeinden einer Region
- Positionspapier zu Leerstand und Baulandmobilisierung
- Fokus auf Innenentwicklung bestehender Ortskerne statt Neuerschließung
- Nutzung vorhandener Gebäude und Infrastruktur
- abgestimmte Maßnahmen auf regionaler Ebene
Ein gemeinsames Positionspapier beschreibt den Status quo, formuliert Ziele und Lösungsansätze und zeigt konkrete Handlungsbedarfe auf.
Mit Digitalem Zwilling gegen Leerstand vorgehen
Ein Pilotprojekt im Bezirk Hollabrunn zeigt, wie sechs Gemeinden Leerstände systematisch erfassen und für die Ortsentwicklung nutzen. Im Schnitt steht in der Region bereits jedes achte Haus leer, wodurch wertvoller Wohnraum ungenutzt bleibt und kommunale Einnahmen verloren gehen. Mithilfe digitaler Werkzeuge werden bestehende Register-, Statistik-, Melde- und Raumplanungsdaten miteinander verschnitten und damit Leerstände und Brachflächen sichtbar gemacht. Die gewonnenen Daten schaffen eine fundierte Grundlage, um Eigentümerinnen und Eigentümer gezielt anzusprechen, Nachnutzungen zu entwickeln und Ortskerne nachhaltig zu stärken.
Förderung Flächenrecycling
Eine Bundesförderung unterstützt Projekte, die Flächen und Gebäude (Leerstand) im Ortsgebiet weiterentwickeln, die derzeit nicht mehr bzw. nicht entsprechend ihrem Standortpotenzial genutzt werden. Durch diese Maßnahmen soll der zusätzliche Flächenverbrauch an Ortsrändern minimiert und der Umweltzustand verbessert werden. Die detaillierten Förderungsbedingungen sind in den auf Basis des Umweltförderungsgesetzes (UFG) erlassenen „Förderungsrichtlinien 2022 Flächenrecycling“ (FRL) festgelegt, und werden im folgenden Video erklärt.